Derzeit gibt es im internationalen Menschenrechtsrecht keine allgemeingültige Definition von Hassrede. Das Konzept wird weiterhin diskutiert, insbesondere im Hinblick auf Meinungs- und Redefreiheit, Nichtdiskriminierung und Gleichheit.
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht sich „Hassrede“ auf beleidigende Äußerungen, die sich gegen eine Gruppe oder Einzelperson aufgrund inhärenter Merkmale wie Rasse, Religion, Nationalität oder Geschlecht richten und eine potenzielle Bedrohung für den sozialen Frieden darstellen.
Hassreden sind oft diskriminierend, zeugen von Voreingenommenheit, Bigotterie oder Intoleranz und können Vorurteile, Verachtung oder Geringschätzung gegenüber einer Einzelperson oder einer Gruppe zum Ausdruck bringen.
Hassreden zielen sowohl auf reale als auch auf vermeintliche Identitätsfaktoren ab, darunter Religion, ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Abstammung und Geschlecht. Dazu gehören auch Merkmale wie Sprache, wirtschaftliche oder soziale Herkunft, Behinderung, Gesundheitszustand, sexuelle Orientierung und viele andere.
Diese Art der Sprache kann durch verschiedene Ausdrucksformen übermittelt werden, darunter Bilder, Cartoons, Memes, Objekte, Gesten und Symbole, und sich sowohl offline als auch online verbreiten.
Das ERASMUS+ Projekt „Report Hate“ mit Partnerorganisationen aus
möchte jungen Menschen die Möglichkeit geben, aktiv gegen Hassrede vorzugehen.
Zu diesem Zweck haben wir das erste transnationale Meldeportal für Hate Speech speziell für Jugendliche entwickelt und bewerben es mit einer breit angelegten Social-Media-Kampagne.